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Impressumspflicht auf Webseiten
Impressumspflicht auf Webseiten
Namen und Anschrift sind Pflichtangaben, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten.
Angaben für einen schnellen elektronischen Kontakt und für eine unmittelbare Kommunikation mit dem Webseitenbetreiber, einschließlich einer Kontakt E-Mail-Adresse.
Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf.
Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in dem Sie eingetragen sind, inklusive der entsprechenden Registernummer.
Soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs angeboten oder erbracht wird, der unter die allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, fällt, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind.
In Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
