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Landwirte und das (un)geliebte Wild Nachdem bereits Mitte Dezember vergangenen Jahres eine mehrstündige Tagung des Bauernverbandes Müritz zur Thematik "Wildschäden" stattfand, trafen sich am Samstag letzter Woche 25 Landwirte, auch aus angrenzenden Kreisen, zu einer ausschließlich die rechtlichen Aspekte der Wildschäden betreffenden Diskussionsrunde. Markus Astfalck, Fachanwalt für Agrar- und Experte für Jagdrecht, konnte durch Thomas Diener zu einem Vortrag über das Wildschadensausgleichsverfahren gewonnen werden. Ungewöhnlicher Ort des Treffens, das Autohaus Kühne GmbH, dessen Schauraum kurzerhand zum Auditorium und in ein Café verwandelt wurde. Ziel der Veranstaltung: mit viel Halbwissen und falschen Vorstellungen aufräumen. Gleich zu Beginn stellte Rechtsanwalt Markus Astfalck fest, es gäbe deutlich mehr jagende Richter und Rechtsanwälte, als jene, die Landwirtschaft betrieben.

Gehören Gemeindegebiete zum Müritz-Nationalpark? Das Amtsgericht Waren (Müritz) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2008 einen Kraftfahrer von dem Vorwurf freigesprochen, er hätte auf dem Gebiet des Müritz-Nationalparks entgegen § 6 Abs. 1 Ziffer 13. der Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks „Müritz-Nationalpark“ geparkt.

Gerichtsurteile über Abwasser-Nachschläge Nach einem Interview mit dem Nordkurier wurden die nachstehenden Artikel im Nordkurier veröffentlicht. Zur Gesamtproblematik der Altanschlussgebühren ist mittlerweile auch eine Presseerklärung des Wirtschaftsrates Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, herausgegeben worden, die in die gleiche Richtung zielt. Die jetzige Praxis, bereits seit langem angeschlossene Grundstücke mit einem nochmaligen Anschlussbeitrag zu überziehen, verstößt generell und in eklatanter und wirtschaftsrechtlich nicht hinnehmbarer Art und Weise gegen das Rückwirkungsgesetzverbot aus dem Grundgesetz.

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