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Landwirte und das (un)geliebte Wild
Rechtliche Informationen zum Umgang mit Schäden
Nachdem bereits Mitte Dezember vergangenen Jahres eine mehrstündige Tagung des Bauernverbandes Müritz zur Thematik "Wildschäden" stattfand, trafen sich am Samstag letzter Woche 25 Landwirte, auch aus angrenzenden Kreisen, zu einer ausschließlich die rechtlichen Aspekte der Wildschäden betreffenden Diskussionsrunde. Markus Astfalck, Fachanwalt für Agrar- und Experte für Jagdrecht, konnte durch Thomas Diener zu einem Vortrag über das Wildschadensausgleichsverfahren gewonnen werden. Ungewöhnlicher Ort des Treffens, das Autohaus Kühne GmbH, dessen Schauraum kurzerhand zum Auditorium und in ein Café verwandelt wurde. Ziel der Veranstaltung: mit viel Halbwissen und falschen Vorstellungen aufräumen. Gleich zu Beginn stellte Rechtsanwalt Markus Astfalck fest, es gäbe deutlich mehr jagende Richter und Rechtsanwälte, als jene, die Landwirtschaft betrieben. Davon sei auch die Rechtslage betroffen. Oft als Begründung herangezogene Urteile stammen aus den 80er Jahren, die über kleinere westliche Äcker gefällt wurden. Mecklenburg-Vorpommern sei auch nach gut zehn Jahren immer noch das einzige Bundesland mit einer Wildschadensausgleichskasse, deren Mitglieder Jäger, Jagdgenossenschaften und Landwirte größerer Flächen gleichermaßen sind und in diese Beträge einzahlen, die im konkreten Schadensfall durch bestimmte Wildarten sowohl die Bauern vor übermäßigen Ertragseinbußen als auch Jäger vor hoher persönlicher Haftung schützen sollen. Allerdings nannte Markus Astfalck sowohl die Verordnung als auch deren Durchführung handwerklich schlecht und wirklichkeitsfremd gemacht, was stets zu Verwirrungen führe. Zum Einen den Beweis der Schäden, die binnen einer Woche ab Entdeckung gemeldet werden müssen. Fristverzug bedeute Ablehnung, beweissicher seien Fotos mit GPS-Daten. Wenn sich dann später der Landwirt, der pachtende Jäger, die Jagdgenossenschaft, die WSASK und ein Gutachter auf Einladung des zuständigen Ordnungsamtes am Ort des Geschehens einfinden, würden schon die ersten Zahlungen fällig. Eine Kosten-/Nutzenrechnung sei nicht nur hierbei, sondern auch im Falle keiner gütlichen Einigung und Beschreiten des Rechtswegs wichtig. Allerdings werden Spitzenfälle mit mehren zehntausend Euro schäden zunehmend häufiger, auch durch eine zu hohe Wilddichte. "In Nationalparknähe gibt es keinen Quadratmeter ohne Trittsiegel, die Wildruhezeiten wurden ausgedehnt, und wir baden das aus. Wo gejagt wird, gibt es auch keine Probleme", hieß es in der regen Diskussion. Nach etlichen Tipps vom Experten gab es die einhellige Meinung, man müsse örtlich miteinander koopererieren, satt das natürliche Spannungsfeld zwischen Land- und Waidwirtschaft zu vertiefen, der Gesetzgeber müsse für mehr Klarheit sorgen und abschließend viel Beifall für den Referenten.
Quelle: Hallo Nachbar vom 31. März 2011

