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Rechtsanwalt Arzthaftungsrecht

Informationen

Behandelt ein Arzt einen Patienten entsteht nach deutschem Recht ein Behandlungsvertrag. Mit Inkrafttreten des Dienstleistungsvertrages, ganz gleich ob der Arzt das Honorar direkt oder über Dritte erhält, ist der Arzt zur fachgerechten Behandlung mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden verpflichtet. Eine festgesetzte Heilung oder einen bestimmten Erfolg kann nicht zugesichert werden. Kommt ein Arzt seiner fachgerechten Behandlungspflicht nicht nach, ist der Arzt gegenüber dem Patienten zum Schadensersatz auf Grund eines Kunstfehlers verpflichtet. Die ärztlichen Pflichten oder Verstöße gliedern sich in Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse und Dokumentationsfehler.