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Rechsanwalt Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihre Gesellschaftsanteile an den Richtigen vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?

 

Unsere Leistung

Kein Rechtsgebiet, das im BGB geregelt wurde, ist so vielschichtig wie das Erbrecht. Oftmals wird der gutgemeinte letzte Wille zum Streitpunkt in der Familie. Wir sind Ihnen als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei dabei behilflich, Ihren letzten Willen so zu gestalten, dass die von Ihnen Bedachten im Streitfall auch genau das erhalten, was Sie beabsichtigen. Wir klären Sie über die steuerrechtlichen Konsequenzen Ihres Testamentes auf. Selbstverständlich vertreten wir auch Erben und Pflichtteilsberechtigten gerichtlich und außergerichtlich.

Weiter unten haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

Informationen

Wir bearbeiten für Sie sämtliche Fragen, die mit oder im Zusammenhang eines Todesfalles stehen. Dazu gehört nicht nur die Berechnung der Höhe des Erbteils, sondern auch deren außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung. Zu diesen Ansprüchen gehören nicht nur Ansprüche aus einem Testament, sondern auch Ansprüche aus einem Vermächtnis, Erbergänzungsansprüche, Pflichtteilsansprüche etc. Wir beraten Sie gerne
über die Möglichkeiten der Errichtung eines Testaments, über die formellen Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Testaments und dessen sicherer Formulierung. Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf testamentarische Verfügungen, die den Übergang von mittelständischen Betrieben/Unternehmen auf
Betriebsnachfolger bezwecken. Um in einem derartigen Problembereich sicher arbeiten zu können bedarf es nicht nur Kenntnisse über das Erbrecht; Besonderheiten des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und insbesondere
landwirtschaftsrechtliche Kenntnisse beim Übergang von Landwirtschaftsbetrieben sind notwendig und werden vorgehalten.