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Rechsanwalt Jagdrecht
Informationen
Das Jagdrecht ist genauso wenig wie das Agrarrecht ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es setzt sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Bundesjagdgesetz, Landesjagdgesetze etc.) zusammen und wirft nicht nur die aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften resultierenden öffentlich-rechtlichen Fragestellungen auf; genauso bedeutsam sind privatrechtliche (Jagdpachtrecht, Jägernotweg, Wildschadensausgleich, Jägerwegerechte, Wildschadensausgleichsverfahren) und strafrechtliche (Fischwilderei, Jagdwilderei) Fragestellungen.
Wir sind besonders stolz darauf Sie in sämtlichen jagdrechtlichen Fragen deshalb qualifiziert betreuen zu können, weil die Einzelgebiete, aus denen sich das Jagdrecht zusammensetzt, durch uns besonders betreut werden. Im Falle einer strafrechtlichen Ahndung, auch bei Vergehen die außerhalb des Jagdrechts liegen, haben wir dabei immer die jagdrechtliche/waffenrechtliche Problematik vor Augen.
Als ländliche Rechtsanwaltskanzlei verfügen wir über Spezialwissen in Wildschadensausgleichsverfahren und zwar Bundesweit.
Wir vertreten länderübergreifend nicht nur Jäger, sondern auch Jagdgenossenschaften, Wildschadensausgleichskassen, Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe in derartigen Verfahren.
Ansprechpartner für Sie ist Rechtsanwalt Markus Astfalck, zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Agrarrecht.
