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Rechtsanwalt privates Baurecht
Sie sind Bauträger oder Architekt und kommen bei Ihrer Tätigkeit häufiger mit unseriösen oder schlampigen Handwerkern in Berührung? Oder betreiben Sie einen mittelständischen oder kleinen Handwerksbetrieb und sehen sich immer häufiger unberechtigten Abzügen Ihrer Auftraggeber gegenüber? Vielleicht wünschen Sie auch einfach nur die Überprüfung Ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen anhand der aktuellen Rechtsprechung? Oder Sie sind Bauherr und fühlen sich durch die Vorgaben des Gesetzgebers überfordert?
Unsere Leistung
Die Kanzlei Astfalck Rechtsanwälte ist in diesem Tätigkeitsschwerpunkt hauptsächlich zivilrechtlich, also im privaten Baurecht tätig. In diesem Rahmen übernehmen wir die Gestaltung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und überpüfen diese anhand der neuesten Rechtsprechung zur VOB/B und gestalten diese in der für Sie günstigsten Weise. Auch den Forderungseinzug übernehmen wir für Sie und weisen Sie auf die für die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche notwendigen Schritte hin.
Aber selbstverständlich übernehmen wir auch Ihre Vertretung bei Problemen mit den Baubehörden im Zusammenhang mit den von Ihnen geplanten Bauprojekten. Hierbei übernehmen wir auch gerne die gesamte Bauprojektplanung für Sie.
Weiter unten haben wir einige weitere Informationen für Sie zusammengestellt.
Informationen
Im privaten Baurecht werden alle rechtlichen Verpflichtungen zwischen privaten Baubeteiligten geregelt. Rechte und Pflichten der privaten Bauherren und der am Bauwerk planenden und ausführenden Firmen, wie Architekten, Bauunternehmer und Handwerker, werden durch das private Baurecht festgelegt.
Das private Baurecht umfasst im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht Rahmenbedingungen, die durch vertragliche Einigungen spezieller erläutert werden können. Das Werkvertragsrecht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §631) und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Firmen sind ebenfalls Bestandteile des privaten Baurechts.
