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Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Informationen
Durch die Qualifikation von Rechtsanwalt Markus Astfalck als Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist eine qualifizierte Bearbeitung sämtlicher Fragen rund um das Verwaltungsrecht gewährleistet. Wir vertreten und beraten nicht nur Privatpersonen, sondern auch Ämter, Gemeinden und Landkreise.
Besonders stolz sind wir darauf unseren Mandaten eine qualifizierte Vertretung in den Schnittstellen zwischen strafrechtlichen Verfehlungen und
dem Verwaltungsrecht, aber auch Zivilverfahren anbieten zu können. So sind wir in der Lage fachlich qualifiziert unsere Mandanten in
Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten, aber auch in Strafsachen, die aufgrund von Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Normen aufgetreten sind, fundiert zu vertreten.
