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Rechtsanwalt Zwangsverwaltung

Informationen

Wir verwalten für Amtsgerichte Grundstücke im Zwangsverwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahren. Dabei können wir auf langjährige Erfahrungen in der Verwaltung vollkommen unterschiedlich gearteter Immobilien zurückgreifen. Hotels, Gutshäuser, Plattenbauten, Wohnungseigentumsanlagen und Eigentumswohnungen bis hin zum separaten Haus werden durch Rechtsanwalt Markus Astfalck verwaltet.

Wir vertreten in Zwangsverwaltungsangelegenheiten auch Schuldner, Gläubiger oder Drittbetroffene.