Der Grundsatz des Schadenersatzrechts besteht darin, dass der Verursacher eines Schadens den Ursprungszustand der Schädigung wiederherstellen muss oder aber dazu verpflichtet ist, einen angemessenen Schadenersatz zu leisten.
Unsere Kanzlei setzt sich mit Nachdruck für die Rechte der Geschädigten ein, um deren Ansprüche auf Schadensersatz oder Haftpflicht geltend zu machen. Auf der Seite des Verursachers eines Schadens bzw. der Haftpflichtversicherungen prüfen wir die Ansprüche des vermeintlich Geschädigten und wehren diese ab.
Schwerpunkte im Schadensrecht:
- Prüfung der Haftungsfrage: Schadensursache, Schadensverursacher
- Verantwortung des Geschädigten
- Prüfung und Feststellung des Schadenersatzanspruchs
- Gewährleistung
- Körperverletzung und Schmerzensgeld
- Verjährung von Ansprüchen
- Schadens- und Haftpflichtrecht bei Verkehrsunfällen
- Schadenersatz im Reiserecht